Hochsee Ketsch Goromero

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Buchungsbedingungen auf
Ketsch Goromero
 


1.
Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil des Vertrages. Die An- und Abreise liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Vercharterers. Verzögert sich die Anreise des Charterers oder seiner Gepäckstücke besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

2.
Mit dem Übersenden des unterschriebenen Chartervertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Chartersumme fällig. Die restlichen 50% sind bis 6 Wochen vor Abreise an uns zu überweisen.
Kann der Charterer die Charter-Reise nicht antreten, so muss der  Vercharterer  unverzüglich   schriftlich informiert werden. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, so wird der bis dahin bezahlte Charterpreis   abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 150, - nach Eingang der Zahlung der Ersatzperson an Sie zurückgezahlt. Kann keine Ersatzperson gefunden werden, so verfällt die Anzahlung. Ab 6 Wochen vor Reisebeginn ist die volle Törngebühr fällig. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. ( Die Prämie der Reiserücktrittsversicherung  beträgt je nach Versicherungspaket  3% -5 % vom Charterpreis)

3.
Der Vercharterer stellt für die Durchführung von Segeltörns die Yacht in ordnungsgemäßen und seetüchtigem Zustand zur Verfügung.

4.
Es wird versichert, dass ein Schiffsführer/Crew mit der notwendigen Erfahrung die Yacht unter Segeln und Motor sicher führt. Alle Mitsegler werden in die Bedienung der Yacht und in die Schiffssicherheit eingewiesen.

5.
Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Schiffführers und informiert ihn in unklaren Situationen. Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf oder Anordnung Rettungsweste und/oder Lifebelt.

6.
Jeder Mitsegler segelt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffführer und die anderen Mitsegler, wenn der der Schaden durch leicht Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht werden.

7.
Im Segelsport lassen sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Die Teilnahme am Bordleben und an anderen Veranstaltungen der Reise geschieht auf eigene Gefahr. 
Wir empfehlen daher den Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Unfall, Gepäck).
Die Crewmitglieder verzichten gegenseitig auf Forderungen, die über diesen Rahmen hinausgehen. 

8.
Verletzt oder gefährdet ein Törnteilnehmer durch sein Verhalten seine Sicherheit oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer an Bord oder kommt den Anweisungen des Schiffführers nicht nach, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Verlauf des Törns ausgeschlossen werden.

9.
Zum Bestreiten der Proviantierung, Diesel und evtl. Hafengebühren wird eine Bordkasse eingerichtet. Aus dieser Bordkasse wird der Skipper und Crew obligatorisch mit verpflegt. 

10.
Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie sowie diejenigen Personen, für die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen können. Die Einnahme starker Medikamente (auch gegen Seekrankheit) sind dem Skipper mitzuteilen.

11.
Einscheck erfolgt am Reisetag ab 16.00 Uhr, Ausscheck ist am Abreisetag bis 9.00 Uhr

 

 

 
     

 

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