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1.
Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil
des Vertrages. Die An- und Abreise liegt außerhalb des
Verantwortungsbereiches des Vercharterers. Verzögert sich die
Anreise des Charterers oder seiner Gepäckstücke besteht kein
Anspruch auf Kostenrückerstattung.
2.
Mit dem Übersenden des unterschriebenen Chartervertrags ist eine
Anzahlung in Höhe von 50% der Chartersumme fällig. Die restlichen
50% sind bis 6 Wochen vor Abreise an uns zu überweisen.
Kann der Charterer die Charter-Reise nicht antreten, so muss
der Vercharterer unverzüglich schriftlich
informiert werden. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, so wird
der bis dahin bezahlte Charterpreis abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von Euro 150, - nach Eingang der Zahlung der
Ersatzperson an Sie zurückgezahlt. Kann keine Ersatzperson gefunden
werden, so verfällt die Anzahlung. Ab 6 Wochen vor Reisebeginn ist
die volle Törngebühr fällig. Wir empfehlen in jedem Fall den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. ( Die Prämie der
Reiserücktrittsversicherung beträgt je nach
Versicherungspaket 3% -5 % vom Charterpreis)
3.
Der Vercharterer stellt für die Durchführung von Segeltörns die
Yacht in ordnungsgemäßen und seetüchtigem Zustand zur Verfügung. 4.
Es wird versichert, dass ein Schiffsführer/Crew mit der notwendigen
Erfahrung die Yacht unter Segeln und Motor sicher führt. Alle
Mitsegler werden in die Bedienung der Yacht und in die
Schiffssicherheit eingewiesen. 5.
Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Schiffführers und
informiert ihn in unklaren Situationen. Jeder Mitsegler achtet
selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf oder
Anordnung Rettungsweste und/oder Lifebelt. 6.
Jeder Mitsegler segelt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle
Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den
Schiffführer und die anderen Mitsegler, wenn der der Schaden durch
leicht Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen
werden oder vorsätzlich verursacht werden. 7.
Im
Segelsport lassen sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht
alle Risiken ausschließen. Die Teilnahme am Bordleben und an
anderen Veranstaltungen der Reise geschieht auf eigene Gefahr.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer kombinierten
Reiseversicherung (Unfall, Gepäck).
Die Crewmitglieder verzichten gegenseitig auf Forderungen, die über
diesen Rahmen hinausgehen. 8.
Verletzt oder gefährdet ein Törnteilnehmer durch sein Verhalten
seine Sicherheit oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer an Bord
oder kommt den Anweisungen des Schiffführers nicht nach, so kann er
nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Verlauf des Törns
ausgeschlossen werden. 9.
Zum Bestreiten der Proviantierung, Diesel und evtl. Hafengebühren
wird eine Bordkasse eingerichtet. Aus dieser Bordkasse wird der
Skipper und Crew obligatorisch mit verpflegt.
10.
Sie
versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie sowie diejenigen
Personen, für die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner
ansteckenden Krankheit leiden und 15 Minuten im tiefen Wasser
schwimmen können. Die Einnahme starker Medikamente (auch gegen
Seekrankheit) sind dem Skipper mitzuteilen.
11.
Einscheck
erfolgt am Reisetag ab 16.00 Uhr, Ausscheck ist am Abreisetag bis
9.00 Uhr
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